Versicherung des Kindes

Trotz vielfältiger Bemühungen lässt es sich nicht immer vermeiden, dass sich an der Schule Unfälle ereignen. Die Kinder sind daher während der Schulzeit grundsätzlich durch den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) versichert.

Der Schutz des Kindes erstreckt sich auf:

  • alle Schulwege
  • jeden Unterricht
  • Unterrichtsgänge und Klassenfahrten
  • Schulfeste und Klassenfeiern
  • Teilnahme am Ganztagsschulangebot
  • alle Schulveranstaltungen

Falls Sie aufgrund eines Schulunfalls ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, so informieren Sie

  1. den Arzt, dass es sich hierbei um einen Schulunfall handelt und
  2. die Schule, damit diese sofort eine Unfallmeldung ausfüllen kann