An Schulen gilt ab 24.11.2021:

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

ab dem 24.11.2021 trat die neue, 28.  Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft, die auch eine Anpassung im Hygieneplan für Schulen sowie im Testkonzept erforderlich machte.

Zu Ihrer besseren Information haben wir Ihnen hier die Schreiben zum genauen Lesen hinterlegt:

https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/12._Hygieneplan__mit_Markierungen_.pdf

und

https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/Konzept_Selbsttests_Schueler.pdf

Im Hinblick auf die aktuellen Änderungen wurde auch an Schulen die 3G-Regelung, für Beschäftige und Besucher, eingeführt. Wir bitten Sie eindringlich, die vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes zu beachten.

Neu ist, dass Sie die Schule nur dann betreten dürfen, wenn Sie einer verantwortlichen Person des Schulbetriebes (Schulleitung, Sekretärin, Hausmeister oder Lehrkraft) durch entsprechende Dokumente (oder Zertifikate auf dem Handy) nachgewiesen haben, dass Sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Eine qualifizierte Selbstauskunft ist von nun an nicht mehr erlaubt, es muss das negative Ergebnis einer PCR-Testung oder PoC-PCR-Testung (maximal 48 Stunden alt) vorgelegt werden, ein negatives Ergebnis eines PoC-Testes, der durch geschultes Personal vorgenommen wurde (maximal 24 Stunden alt) oder Sie müssen unter Aufsicht einer verantwortlichen Person einen zugelassenen Selbsttest machen, dessen Testergebnis von dieser Person dokumentiert wird.

Ohne das Einhalten der 3G-Regel darf das Schulgebäude nicht betreten werden.

https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/Konzept_3G_Beschaeftigte.pdf

Außerdem wurde die Teststrategie an Schulen wieder grundlegend geändert, denn es werden wieder zwei Testungen in der Schule vorgenommen. Die Testungen sind Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Durchführung einer außerschulischen Testung ist mit Vorlage einer Selbstauskunft oder eines negativen Testergebnisses weiterhin möglich. Die Anzahl der Testungen ist dabei abhängig von der jeweiligen Warnstufe der Region. Zudem wird es gesonderte Präventionswochen für die Zeit vom 03. Januar 2022 bis 14. Januar 2022 geben.

Die Strategie sieht folgende anlasslose Testungen vor:

Grafik von S.Nagat, GS Undenheim.