Weitere Lockerungen ab 4. April

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
noch vor unseren Osterferien, die für Ihre Kinder bereits am 8. April nach dem regulären Schulschluss beginnen (wegen der beweglichen Ferientage am 11. und 12.04.2022) ändert sich an rheinland-pfälzischen Schulen einiges, was die Coronaschutzmaßnahmen betrifft. Die neuen, vom Ministerium beschlossenen Maßnahmen/Lockerungen gelten ab Montag, dem 4. April bis Freitag, dem 29. April. Danach werden die Maßnahmen dem Infektionsgeschehen ggf. wieder neu angepasst.
Die wesentlichsten Änderungen werden sein:
  • Es muss keine Maske mehr getragen werden, weder im Schulgebäude noch im Klassensaal (natürlich dürfen Masken nach wie vor freiwillig getragen werden)
  • Die Testungen in der Schule sind nicht mehr verpflichtend; es besteht aber für die Kinder die Möglichkeit, sich zwei Mal in der Woche freiwillig selbst zu testen. Hierzu müssen die Eltern lediglich eine Einverständniserklärung unterschreiben, die bei der Klassenleitung abgegeben werden muss.
  • Bei einer Infektion innerhalb der Klasse muss aber nach wie vor an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen anlassbezogen getestet werden; eine qualifizierte Selbstauskunft ist nicht zulässig, tagesaktuelle Tests von einer offiziellen Teststelle werden hingegen akzeptiert. Die Eltern, die eine anlassbezogene Testung bei ihrem Kind ablehnen, dürfen es dennoch in die Schule schicken, jedoch muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Geimpfte und genese Kinder sind von der Pflicht zur Testung nach wie vor befreit. Die Eltern dieser Kinder dürfen jedoch erlauben, dass sich ihr Kind in einem solchen Fall selbst testet.

Hier können Sie die wichtigsten Dokumente herunterladen und lesen.

Schreiben des Ministeriums an die Eltern: Elternschreiben 3

Der neue, ab 4. April gültige Hygieneplan: 17. Hygieneplan

Das dazugehörige Testkonzept: Testkonzept ab 04.04.2022

Einverständniserklärung der Eltern zum freiwilligen Selbsttest: 20220331_Eltern_Einverstaendniserklaerung_Tests(2)